Pflegefachassistenz soll kommen

Bundesregierung beschließt Gesetzentwurf zu einheitlicher Ausbildung

Im August hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Einführung einer bundeseinheitlichen Ausbildung zur Pflegefachassistenz beschlossen. Bundesfamilienministerin Karin Prien und Bundesgesundheitsministerin Nina Warken hatten diesen ins Kabinett eingebracht. Eine Vereinheitlichung sei ein wichtiger Baustein zur Modernisierung der Pflege und Sicherung des Personalbedarfs in der Pflege. Mit dem Gesetz soll ein eigenständiges, bundesweit einheitliches Berufsprofil für die Pflegefachassistenz geschaffen werden. Personen mit dieser Berufsqualifikation haben es dann künftig leichter in ein anderes Bundesland zu wechseln. Bisher gibt es 27 landesrechtlich geregelte Pflegehilfe- und Pflegeassistenzausbildungen.  Auch die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse soll erleichtert werden. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken verspricht außerdem: „Zudem sorgen wir bereits in der Ausbildung für eine angemessene Vergütung. Damit eröffnen wir neue Karrierewege sowie Anreize in der Pflege und geben Menschen eine klare berufliche Perspektive.“ Die Länder wurden eng in die Erarbeitung des Gesetzentwurfs eingebunden, heißt es in der Pressemitteilung. Für einen Ausbildungsstart in 2027 müsse das Finanzierungsverfahren 2026 beginnen.

Die wichtigsten Eckpunkte des Gesetzes für Sie im Überblick:

  • Einheitliche Ausbildung: Die neue bundesweite Pflegefachassistenzausbildung ersetzt die bisherigen 27 unterschiedlichen Landesregelungen
  • Einblicke: Die Ausbildung ist generalistisch ausgerichtet und umfasst Pflichteinsätze in den zentralen Versorgungsbereichen stationäre Langzeitpflege, ambulante Langzeitpflege sowie stationäre Akutpflege
  • Start der Ausbildung: Ab 1. Januar 2027
  • Dauer: In der Regel 18 Monate in Vollzeit. Teilzeit und Verkürzungen sind möglich, insbesondere bei einschlägiger Berufserfahrung
  • Zugang: In der Regel mit Hauptschulabschluss, aber auch ohne formalen Abschluss bei positiver Prognose der Pflegeschule möglich
  • Vergütung: Alle Auszubildenden erhalten künftig eine angemessene Ausbildungsvergütung
  • Aufstiegsmöglichkeiten: Anschlussfähigkeit an die Ausbildung zur Pflegefachperson (auch verkürzt möglich) mit anschließender Möglichkeit zum Pflegestudium
  • Anerkennung ausländischer Abschlüsse: Einheitliche Regelung mit Kenntnisprüfung oder Anpassungslehrgang statt umfassender Gleichwertigkeitsprüfung

Quelle: bundesgesundheitsministerium.de

 

 

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